Autoführerschein
Beim Autoführerschein gibt es verschiedene Ausbildungsvarianten. Diese wollen wir Euch hier kurz erklären

Klasse B
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei Begleiteten Fahren)
- Kfz mit zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Kombination max. 3500 kg
- Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug
- Einschluss: AM, L

Klasse B197
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei Begleiteten Fahren)
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Kombination max. 3500 kg
- Ausbildung Automatik und Schaltung kombiniert (10 Schaltstunden inkl. Testfahrt für die Schaltkompetenz).
- Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen (Weniger Stress mehr Erfolg!)
- Einschluss: AM, L
Vorteile dieser Ausbildung:
- leichtere Bedienung von Automatikfahrzeugen
- weniger Stress und Überforderung in der Ausbildung
- mehr Wissensvermittlung durch Ausbildung mit verschiedenen Antriebstechniken
- in der Prüfung könnt Ihr euch mehr auf den Verkehr konzentrieren, da das Schalten entfällt
- nach bestandener Prüfung Schalt und Automatikfahrzeuge fahren dürfen
Nachteile dieser Ausbildung:
- Aufbauende Klassen wie zB. BE(Anhängerführerschein) müssen dann auf einem Schaltfahrzeug abgelegt werden. Das besprechen wir individuell mit jedem Fahrschüler/in.

Klasse B78
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei Begleiteten Fahren)
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Kombination max. 3500 kg
- Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug
- Einschluss: AM, L